Loading ...

    Home

      "Heute kennt man von allem den Preis, von nichts den Wert." 
      Oscar Wilde

      Der Preis einer Immobilie steht meist im Vordergrund und überlagert den dahinter stehenden Wert.
      Wenn eine Immobilie wertvoll ist, wird sie wertgeschätzt und hat einen hohen Preis und umgekehrt.
      Der Wert ist also abstrakt, der Preis konkret. Der Preis ist die Ausdrucksform des Werts.


      Als sachverständige Experten für die Wertermittlung von Immobilien
      bieten wir Ihnen die maßgerechten Lösungen je nachdem, für welchen
      Anlass Sie eine Wertermittlung in Form eines Gutachtens benötigen.

       

      Kaufen

      Verkaufen

      [mehr]

      Mieten

      Vermieten

      [mehr]

      Schenken

      (Ver)Erben

      [mehr]

      Trennung

      Scheidung

      [mehr]

      Vermessung

      Flächen

      [mehr]

        Kaufen / Verkaufen

          Sie planen den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung?


          Realisieren Sie Ihren Traum von den eigenen vier Wänden und das mit dem guten Gefühl, dass der Preis dem Wert entspricht. Wir  begleiten Sie mit der fachkundigen Beratung eines Immobiliensachverständigen bei der Begehung des Objekts, prüfen Haustechnik, Sanitärbereiche, Elektroinstallation, Ausstattung und Zustand. Als Immobiliengutachter verschaffen wir Ihnen  mit unserer fundierten Analyse einen Überblick und das Gefühl für die Immobilie. Sie erkennen, wo möglicherweise größere Risiken stecken. Oftmals ist bereits eine überschlägige Schätzung ohne großen Aufwand ausreichend.


          Sie planen den Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung?


          Es gibt zahlreiche Gründe, die Sie dazu veranlassen, Ihre eigene Immobilie zu verkaufen, wie z.B. familiäre Veränderungen, Umzug, geänderte finanzielle Verhältnisse, Einschränkungen der Mobilität und vieles mehr. Bei der Preisfindung der Immobilie durch den Eigentümer steht die persönliche Wertigkeit in der subjektiven Beurteilung im Vordergrund. Hier ist die neutrale Beurteilung eines Sachverständigen gefordert. Wir führen für Sie eine objektive und gründliche Prüfung Ihrer Immobilie durch und berücksichtigen alle wertrelevanten objektspezifischen Merkmale. Die Ergebnisse fassen wir für Sie in einem Bericht oder einem Gutachten zusammen. Somit haben Sie für die Verkaufsverhandlungen eine optimale Grundlage. Gerne begleiten wir Sie auf Wunsch auch beratend während der Verkaufsverhandlungen bis hin zur Vertragsabwicklung. 

          Mehr dazu finden Sie bei unseren Leistungen/Lösungen
           

            Mieten / Vermieten

              Sie beabsichtigen eine Immobilie zu mieten oder zu vermieten?

              Sie wollen eine Mieterhöhung durchsetzen oder abwehren?


              In diesen Fällen hilft Ihnen ein Mietwertgutachten, die Immobilie objektiv am Markt zu vergleichen.  Mit einem Mietwertgutachten ermitteln wir die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete. Sowohl für Vermieter als auch für Mieter ist eine Grundlage vorhanden, über die Miete zu verhandeln. Bei Mieterhöhungsverlangen bieten unsere Mietwertgutachten eine neutrale Grundlage, sich außergerichtlich zu einigen. Wird eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich, ist in jedem Fall ein neutrales Mietwertgutachten erforderlich, auf das das Gericht seine Entscheidung stützen kann. Im Rahmen eines Mietgutachtens erfolgt in jedem Fall durch uns als Gutachter eine sach- und fachgerechte Wohn- und Nutzflächenermittlung nach den einschlägigen Vorschriften und auf der Basis eines eigenen Aufmaßes.


              Sie planen den Kauf oder Verkauf eines Renditeobjekts?


              Bei Renditeobjekten wie Mehrfamilienwohnhäuser, Wohn-/Geschäftshäuser, Bürohäuser, gewerbliche Objekte, Kaufmärkte, etc. ist für die Bewertung  und den Wert der Immobilie die Höhe des Miet- oder Pachtzinses eine der entscheidenden Größen. Die Wirtschaftlichkeit steht für den Gesamtwert im Vordergrund. Wir als unabhängige Sachverständige und Spezialisten ermöglichen Ihnen mit unseren Mietwertgutachten insbesondere im Rahmen von Due-Dilligence-Analysen, Mietvertragsoptimierungen zu erkennen, zu bewerten und damit den Wert zu steigern.


              Mehr dazu finden Sie bei unseren Leistungen/Lösungen

                Schenken / (Ver)Erben

                  Sie beabsichtigen Ihren Nachlass zu regeln oder es ist der Erbfall eingetreten?


                  Das Erbe zu Lebzeiten zu regeln ist ein Thema, mit dem man sich nicht gerne beschäftigt. Dabei zeigt die Praxis, welche negativen Auswirkungen ein nicht geordneter Nachlass haben kann. Daher ist es empfehlenswert den Nachlass durch Schenkung oder ein Testament zu gestalten.  Ist der Erbfall eingetreten, fällt der Nachlass oftmals mehreren Erben zu die eine Erbengemeinschaft bilden. Während sich bei Barvermögen oder Mobilien verhältnismäßig einfach eine einvernehmliche Verteilung der Erbmasse erzielen lässt, stellen vorhandene Immobilien ein Problem dar, unabhängig davon, ob die Immobilien geschenkt, von der Erbengemeinschaft verkauft oder von einem der Erben übernommen werden sollen. In jedem Fall ist es notwendig, die Marktwerte der Immobilien zu kennen. Als erfahrene Immobiliensachverständige bieten wir Ihnen mit unseren Marktwertkurzanalysen oder Verkehrswertgutachten  neutrale und fundierte Grundlagen, um das Immobilienvermögen zu beurteilen und zu verteilen.

                  Im Erbfall oder auch bei Schenkung verlangt das Finanzamt eine Aufstellung der Vermögenswerte zur Bemessung der Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer.  Sind Immobilien Bestandteile des Vermögens, lässt sich der Wert nicht ohne Weiteres bestimmen. Das Finanzamt nimmt i.d.R. eine Bewertung nach dem behördenintern anzuwendenden Bewertungsgesetz BewG vor, wobei der Wert ohne örtliche Besichtigung und ohne Berücksichtigung von objektspezifischen Merkmalen, wie Denkmalschutz, Baumängel, Bauschäden, unterlassene Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, schädigende Umwelteinwirkungen, etc. vom Finanzamt festgelegt wird. Oftmals ist dieser Wert deutlich höher als der tatsächliche Marktwert der Immobilien und führt daher zu höheren Erbschafts- bzw. Schenkungssteuern.  In diesen Fällen steht  es dem Steuerpflichtigen nach § 198 BewG frei, durch Vorlage eines Verkehrswertgutachtens einen niedrigeren Marktwert nachzuweisen.  Mittels unserer fundierten Marktkenntnis können wir Ihnen in einem Beratungsgespräch und/oder anhand einer Ortsbesichtigung  schnell und konkret eine Entscheidungsgrundlage erarbeiten, ob ein Verkehrswertgutachten Aussicht auf Erfolg hat oder nicht. Zeigt sich die Aussicht auf Erfolg, erstellen wir als erfahrene Immobiliengutachter  ein entsprechendes Verkehrswertgutachten zur Vorlage beim Finanzamt, das den tatsächlichen Marktwert begründet darstellt.

                  Mehr dazu finden Sie bei unseren Leistungen/Lösungen.

                    Trennung / Scheidung

                      Sie sind Miteigentümer von Immobilien und wollen sich trennen?


                      Eigentümer von Immobilien sind häufig juristische Gesellschaften wie BGB-Gesellschaften, vermögensverwaltende Gesellschaften, Miteigentümergemeinschaften, etc. und auch Erbengemeinschaften.  Im Fall der Vermögensauseinandersetzung durch Trennung, Anteilsverkäufen, Übertragungen oder Auflösung der Gesellschaften bzw. Gemeinschaften sind die neutralen Marktwerte der Immobilien erforderlich, um möglicherweise widerstreitende Interessen innerhalb der Eigentümergemeinschaften ausgleichen zu können. 


                      Sie sind verheiratet oder leben in einer Lebenspartnerschaft und wollen sich trennen und/oder scheiden lassen?


                      Bei der Trennung von Ehe- bzw. Lebenspartnern, die meist gemeinschaftliche Eigentümer einer eigengenutzten Immobilie, oftmals aber auch Eigentümer weiterer Immobilien sind,  ist im Fall der Trennung und/oder Scheidung für die Vermögensauseinandersetzung  eine unabhängige und neutrale Verkehrswertermittlung nötig, um die unterschiedlichen Interessenslagen aber auch die Vermögenslagen möglichst  gerecht ausgleichen zu können. 

                      Wenn Sie uns in den vorgenannten Fällen frühzeitig mit einer Marktwertkurzexpertise oder einem Verkehrswertgutachten beauftragen, ist es unser Ziel, Ihnen die Grundlagen für eine möglichst einvernehmliche außergerichtliche Einigung zu erarbeiten. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung unumgänglich sein, bieten die von uns als Immobiliensachverständige erstellten neutralen Verkehrswertgutachten Ihren Anwälten und dem Gericht eine fundierte Entscheidungsgrundlage.

                      Mehr dazu finden Sie bei unseren Leistungen/Lösungen

                        Vermessung / Flächen

                          Sie wollen die Wohn-/Nutzflächen einer Immobilie wissen?


                          Häufig existieren keine verlässlichen oder überhaupt keine Unterlagen über die Wohn-/Nutzflächen von Immobilien. Oftmals sind falsche Flächenangaben vorhanden, es sind in Kauf-/Mietverträgen falsche Flächenangaben festgeschrieben oder es existieren unterschiedliche Flächengrößenangaben. 

                          Wenn Sie uns mit einer unserer Leistungen wie Marktwertkurzexpertise, Verkehrswertgutachten, Mietwertgutachten, etc. beauftragen prüfen wir vorhandene Angaben und Unterlagen auf Plausibilität. Stellen wir fest, dass die Unterlagen nicht plausibel, nicht ausreichend oder unbrauchbar weil fehlerhaft sind, werden wir die Flächen durch ein eigenes Aufmaß nach den einschlägigen Vorschriften ermitteln und unseren Gutachten zugrunde legen.

                          Sollten Sie aber nur Interesse an einer Überprüfung, Richtigstellung oder Neuermittlung von Wohn- und Nutzflächen haben, sprechen Sie uns bitte auch an. Als ausgebildete Sachverständige für Vermessung, können wir Ihnen mit hochmodernen Messgeräten schnell und preiswert die erforderlichen Flächen aufmessen und Ihnen die dazugehörigen Pläne liefern. 

                          Zusammen mit unseren sachverständigen Partnern können wir Ihnen aus dem Bereich Vermessung und Geoinformation weitergehende Leistungen von der Bestandsvermessung über topographische Geländeaufnahmen bis zur Beweissicherung liefern, alles aus einer Hand.

                          Mehr dazu finden Sie bei unseren Leistungen/Lösungen.

                            Leistungen / Lösungen

                              Unsere Ziele sind Nutzen unserer Kunden

                              Die Aufgabenstellungen unserer Kunden bestimmen unser Handeln. Klassische Bewertungsmethoden, finanzmathematische Bewertungsbetrachtungen oder international anerkannte Verfahren finden je nach Aufgabe Anwendung.

                              Unsere unabhängigen Bewertungen und Immobilienanalysen sind Grundlage und Hilfestellung für Entscheidungen und Problemlösungen unserer Auftraggeber stets auf der Basis aktueller Marktdaten, objektspezifischer Eigenheiten und neuester immobilienwirtschaftlicher Entwicklungen. 

                                Wirkungsbereich

                                Schwerpunkt

                                Bundesrepublik Deutschland

                                Bayern und Baden-Württemberg

                                    Verkehrswertgutachten

                                      Ein Verkehrswertgutachten ist die Feststellung des Verkehrs- oder Marktwerts einer Immobilie. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)  normiert für die Verkehrswertermittlung das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Es können eines oder mehrere der Verfahren angewendet werden. Die Wahl des Verfahrens ist zu begründen.

                                      Der Begriff Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie wird im § 194 des Baugesetzbuches (BauGB) definiert. Er wird durch den Preis bestimmt, der aktuell zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage für die Immobilie ohne „Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse“ erzielbar wäre.

                                      Das Verkehrswertgutachten liefert die komplette Dokumentation aller zur Immobilie notwendigen Unterlagen. Im Textteil fasst das Verkehrswertgutachten alle notwendigen Informationen und Daten zum aktuellen Zustand einer Immobilie zusammen. Die ausgewählten Bewertungsmethoden werden ausführlich dargestellt und begründet, die Berechnungen sind verständlich, umfassend und für den Laien nachvollziehbar aufbereitet. Im Anhang finden sich üblicherweise alle weiteren Unterlagen in Kopie, wie Grundbuchauszüge, Baulasten, baurechtliche Vorgaben (z.B. Flächennutzungs- und Bebauungsplanauszüge), Bauzeichnungen, Baugenehmigungen, Bauberechnungen, Fotos vom Ortstermin, etc. Umgangssprachlich spricht man bei einem vollständigen Verkehrswertgutachten auch von einem „Langgutachten“. Die Wahl zwischen einem Verkehrswertgutachten oder einer Marktwertkurzexpertise hängt vom Zweck der Wertermittlung ab und kann erst im Beratungsgespräch festgelegt werden.

                                        Bewertungsgegenstand

                                        Bebaute Grundstücke
                                        Unbebaute Grundstücke
                                        Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser
                                        Wohn- und Geschäftshäuser
                                        Eigentumswohnungen
                                        Rechte an Grundstücken
                                        Büro- und Verwaltungsgebäude
                                        Gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke
                                        Landwirtschaftliche Grundstücke

                                        Anlass

                                        Kauf und Verkauf
                                        Erbauseinandersetzung
                                        Vermögensauseinandersetzung (z.B. Scheidung, etc.)
                                        Zwangsversteigerung
                                        Vorlage beim Finanzamt
                                        Finanzierung
                                        Feststellung stiller Reserven

                                          Marktwertkurzexpertise

                                            Eine Marktwertkurzexpertise ist wie das Verkehrswertgutachten die Feststellung des Verkehrs- oder Marktwerts einer Immobilie. Es werden dieselben Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) angewendet.

                                            Die Marktwertkurzexpertise unterscheidet sich vom Verkehrswertgutachten durch die reduzierte Ausführlichkeit der Darstellung und daraus zwangsläufig resultierend, durch eine geminderte Nachvollziehbarkeit durch Laien. Im Textteil fasst die Marktwertkurzexpertise die für die Wertermittlung notwendigen Informationen und Daten zum aktuellen Zustand einer Immobilie stichpunktartig und komprimiert zusammen oder diese werden ausgespart. Die ausgewählten Bewertungsmethoden werden kurz dargestellt und begründet, die Berechnungen sind kurz und komprimiert dargestellt, ohne weitere Erläuterungen zum Verständnis. Im Anhang finden sich üblicherweise nur wenige wesentliche Unterlagen in Kopie, wie Grundbuchauszüge, Bauzeichnungen, Fotos vom Ortstermin, etc. Umgangssprachlich spricht man bei einer Marktwertkurzexpertise auch von einem „Kurzgutachten“. Die Wahl zwischen einem Verkehrswertgutachten oder einer Marktwertkurzexpertise hängt vom Zweck der Wertermittlung ab und kann erst im Beratungsgespräch festgelegt werden.

                                              Bewertungsgegenstand            

                                              Bebaute Grundstücke            
                                              Unbebaute Grundstücke            
                                              Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser    
                                              Wohn- und Geschäftshäuser    
                                              Eigentumswohnungen            
                                              Rechte an Grundstücken            
                                              Büro- und Verwaltungsgebäude    
                                              Gewerblich oder industriell genutzte Grundstücke
                                              Landwirtschaftliche Grundstücke

                                              Anlass

                                              Kauf und Verkauf
                                              Erbauseinandersetzung
                                              Vermögensauseinandersetzung (z.B. Scheidung, etc.)
                                              Zwangsversteigerung
                                              Vorlage beim Finanzamt
                                              Finanzierung
                                              Feststellung stiller Reserven

                                                Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen

                                                  Grundstücksbezogene Rechte und Belastungen können die zulässige wirtschaftliche Nutzung bzw. die Ertragsfähigkeit von Grundstücken und damit den Verkehrswert (Marktwert) mehr oder weniger beeinflussen.

                                                  Die Bewertung von grundstücksbezogenen Rechten und Belastungen kann singulär (Entschädigungszahlungen, Feststellung von Wertminderungen, etc.), aber auch im Rahmen von Verkehrswertermittlungen notwendig werden.

                                                  Neben dem Erbbaurecht können im BGB geregelte Rechte und Belastungen wie Überbau, Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit und Reallast Einfluss auf den Wert eines Grundstücks haben. Zu den nicht im BGB geregelten Rechten und Belastungen, die den Wert eines Grundstücks beeinflussen können, gehören z.B. Dauerwohn- und Dauernutzungsrechte sowie öffentlich-rechtliche Verpflichtungen wie Baulasten oder Nutzungsbeschränkungen nach den Vorschriften zum Denkmal- und Naturschutz.

                                                    Rechte und Belastungen                    

                                                    Erbbaurecht                            
                                                    Nießbrauch                            
                                                    Wohnungsrechte                            
                                                    Wegerechte (Geh- und Fahrtrechte)    
                                                    Leitungsrechte                            
                                                    Leibrente                            
                                                    Überbau                                    
                                                    Baulasten

                                                    Anlass

                                                    Begründung von Rechten
                                                    Löschung von Rechten
                                                    Entschädigungszahlungen für Rechte
                                                    Kapitalisierung von Rechten
                                                    Verkehrswertgutachten
                                                    Marktwertkurzexpertise
                                                    Feststellung stiller Reserven

                                                      Mietwertgutachten

                                                        Mit einem Mietwertgutachten wird für Wohnraum i.d.R. die konkrete ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt.  Für Gewerberaum wird eine Miete ermittelt, die auf die spezifische Nutzungsfähigkeit der Immobilie durch einen spezifischen Nutzer abstellt.

                                                        Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete bei Wohnraum oder die Ermittlung von Mietwerten bei Gewerberaum wird überwiegend singulär, aber auch im Rahmen von Verkehrswertermittlungen notwendig (Ertragswertermittlung).

                                                        Für Mietwertgutachten gibt es keine gesetzliche Norm.  Die Gutachten werden in Anlehnung an die Empfehlungen in der einschlägigen Literatur erstellt. Auch im Falle des Mietwertgutachtens gibt es die Möglichkeit der Darstellung in einem sog. „Langgutachten“ oder einem sog. „Kurzgutachten“.

                                                          Bewertungsgegenstand             

                                                          Wohnraum                     
                                                          - Eigentumswohnungen
                                                          - Ein-, Zwei-, Mehrfamilienhäuser 
                                                              
                                                          Gewerberaum                     
                                                           - Wohn- und Geschäftshäuser     
                                                           - Büro- und Verwaltungsgebäude
                                                           - Industriell genutzte Grundstücke

                                                          Anlass

                                                          Überprüfung von Mieten (Angemessenheit)
                                                          Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen
                                                          Abwehr von Mieterhöhungsverlangen
                                                          Mietpreisüberhöhung
                                                          Überprüfung der Wirtschaftlichkeit
                                                          Due Diligence Prozess
                                                          Mietvertragsoptimierungen

                                                            Investment Consulting

                                                              Investment Consulting bezeichnet die Beratung privater und/oder institutioneller Anleger im Hinblick auf Teile oder einen gesamten Anlageprozess für jede Form einer Vermögensanlage. Im Detail  und umfassend steht das Investment Consulting für die Beratung bei der Definition der Anlagestrategie, deren Umsetzung durch die Anlageorganisation, die Portfoliostruktur und die Auswahl von Vermögensverwaltern sowie die Überwachung der Anlagetätigkeit. Das Investment Consulting umfasst damit sämtliche Anlageformen.

                                                              Ein Bereich des Investment Consulting als Vermögensanlage betrifft den Bereich der Immobilien und bezeichnet eine umfassende Unterstützung und Beratung bei Immobilientransaktionen. Ziel ist es, die Rentabilität als Ganzes zu steigern und zu optimieren sowie Fehlentscheidungen zu vermeiden.

                                                                Leistungen                                                

                                                                Objektanalyse, Standortanalyse, Marktanalyse                
                                                                Immobilienanalyse                                        
                                                                Entwicklung  von Vermarktungsprozessen                        
                                                                Erkennung und Realisierung  von Wertsteigerungspotenzialen  
                                                                Minimierung der Immobilienkosten                        
                                                                Vermeidung/Reduzierung von Leerstand    
                                                                Verkehrswertgutachten und Marktwertkurzexpertisen    
                                                                Mietwertgutachten    
                                                                Sensibilitätsanalysen    
                                                                Renditevergleiche
                                                                Investitionskostenrechnung
                                                                Due Diligence Prozesse

                                                                Anlass

                                                                Kauf und/oder Verkauf von Immobilien
                                                                Planung von Investitionsvorhaben
                                                                Steuerrechtliche Belange
                                                                Vermögensauseinandersetzungen
                                                                Erbauseinandersetzungen

                                                                  Wohn- und Nutzflächenermittlung

                                                                    Grundlage für die Beurteilung von Wohn- und Gewerberaum sind zuverlässige und richtige Flächenangaben, die sich in Wohn- oder Nutzflächen aufteilen lassen. Die Flächenermittlung ist daher ein wesentlicher Faktor in der Verkehrswert- und Mietwertermittlung. Da es unterschiedliche Regelwerke für die Ermittlung von Mietflächen gibt, können für Gebäude, Wohnungen oder gewerblich genutzte Einheiten unterschiedliche Flächen angegeben werden, die formal alle richtig sind.

                                                                    Im Wesentlichen stehen die Regelwerke DIN 277-1, Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die von der Gesellschaft für immobilienwirtschaftliche Forschung e.V. (gif) erarbeiteten Regelwerke (MF/W, MFG, MF/V) zur Verfügung.

                                                                    Zur Berechnung von Wohnraumflächen wird üblicherweise die „Wohnflächenverordnung (WoFlV)“ angewendet. Seit 2012 gibt es auch die „Richtlinie zu Mietflächen für Wohnraum (MF/W)“. Der BGH hat in einem Urteil vom 24.03.2004 klargestellt, dass die WoFlV auch für den freien Wohnraum maßgebend ist, wenn keine andere Regelung vereinbart ist.

                                                                    Zur Berechnung von Gewerberaumflächen sind die Regelwerke „Mietflächen für gewerblichen Raum (MFG)“ und „Richtlinie zur Berechnung der Verkaufsfläche im Einzelhandel (MF/V)“, die von der gif erarbeitet wurden und laufend fortgeschrieben werden, der Standard.

                                                                    Der Anlass für eine Ermittlung von Flächen kann indirekt (Gutachten, etc.) oder direkt sein.

                                                                      Anlass

                                                                      Verkehrswertgutachten            
                                                                      Marktwertkurzexpertise            
                                                                      Mietwertgutachten            
                                                                      Kauf, Verkauf, Investition    
                                                                      Immobilienanalyse            
                                                                      Due Diligence Prozess            
                                                                       


                                                                      Fehlende und/oder unvollständige Angabe
                                                                      Anwendung unterschiedlicher  Regelwerke
                                                                      Bauausführung (Überprüfung)
                                                                      Grundlage für Miete/Pacht
                                                                      Nebenkostenabrechnung
                                                                      Überprüfung der Wirtschaftlichkeit

                                                                        Vermessung / Geoinformation

                                                                          Vermessung wird einerseits als Synonym für Geodäsie, andererseits für das Messen bestimmter Größen benutzt, insbesondere die Erfassung des tatsächlichen und rechtlichen Bestandes von Teilen der Erdoberfläche. Vermessung ist allgemein die messtechnische Erfassung von Punkten auf der Erdoberfläche, in Räumen oder an Objekten, derer man zu einem bestimmten Zweck bedarf. 

                                                                          Geoinformation ist die Information über geographische Phänomene, die direkt oder indirekt mit einer auf die Erde bezogenen Position verbunden ist (DIN ISO 19101). Geoinformationen sind wirtschaftlich und militärisch bedeutend. Bis Ende des 20. Jahrhunderts waren (gedruckte) Landkarten, vor allem topographische, geographische oder thematische Karten, das einzige Medium, (raumbezogene) Gegenstände und Sachverhalte an der Erdoberfläche (Geoinformationen) zu dokumentieren und in ihren komplexen Zusammenhängen zu veranschaulichen. Mit dem Aufkommen der Informations- und Kommunikationstechnologie mit ihren digitalen Techniken, rechnergestützten Verfahren und leistungsfähigen Datenspeichern ist ein spektakulärer Wandel eingetreten. Durch ihre digitale Repräsentation und leichte Transportierbarkeit auf Datenträgern oder im Internet sind Geoinformationen digital komplexer darstellbar. Sie sind zu einem Wirtschaftsgut geworden und haben große wirtschaftliche Bedeutung erlangt.

                                                                            Vermessung                    

                                                                            Bestandsvermessung            
                                                                            Bauvermessung                    
                                                                            Grob-/Feinabsteckung            
                                                                            Ingenieurvermessung            
                                                                            Topographische Geländeaufnahme    
                                                                            Photogrammetrie                    
                                                                            Laserscanning                    
                                                                            Beweissicherung

                                                                            Anlass

                                                                            Projektentwicklung
                                                                            Neu-/Umbauvorhaben
                                                                            Erschließungsplan
                                                                            Denkmalschutz
                                                                            Überprüfung und Feststellung von Flächen
                                                                            Massenabrechnungen
                                                                            Hochwasserschutz
                                                                             

                                                                              Portrait

                                                                                1955 geboren am 17. August
                                                                                1976 Studium der Geodäsie (TU München)
                                                                                1982 Referendariat
                                                                                Große Staatsprüfung
                                                                                1984 Beratender Ingenieur im Ingenieurbüro
                                                                                1985 Erstellung von Verkehrsgutachten
                                                                                1987 Bewertungssachverständiger in einer Bank
                                                                                1990 Projektentwicklung, Bewertung, Investitionsrechnungen
                                                                                Due Diligence Prozesse als Prokurist einer Projektentwicklungsgesellschaft
                                                                                2005

                                                                                Gründung des Sachverständigenbüros Heinrich Schug
                                                                                Mitglied im Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger - BDGS

                                                                                  Kontakt

                                                                                    Sie haben eine Aufgabe und brauchen eine Lösung?

                                                                                    Dann kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie schnell und unterbreiten Ihnen kostenlos und unverbindlich ein Angebot mit einem Lösungsvorschlag, der der Aufgabe angemessen ist.

                                                                                    Unsere Kontaktdaten finden Sie nebenstehend unter Büro München oder Büro Ulm

                                                                                    Bitte bereiten Sie nach Möglichkeit schon Unterlagen vor.
                                                                                    So erleichtern Sie eine effiziente Beratung.

                                                                                    Welche Unterlagen benötige ich?

                                                                                      Büro München

                                                                                        Jahnplatz 1-3
                                                                                        82166 Gräfeling

                                                                                        Fon: +49(0)89-96 01 32 99
                                                                                        Fax: +49(0)89-12 47 99 279
                                                                                        Mob: +49(0)175-24 75 159
                                                                                        eMail: mail@heinrich-schug.de

                                                                                          Büro Ulm

                                                                                            Richard-Wagner-Straße 31
                                                                                            89155 Erbach
                                                                                             
                                                                                            Fon: +49(0)7305-93 42 88
                                                                                            Fax: +49(0)7305-93 22 20
                                                                                            Mob: +49(0)175-24 75 159
                                                                                            eMail: mail@heinrich-schug.de

                                                                                              Unterlagen

                                                                                                Soweit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen nicht verhanden sind, können wir diese im Rahmen der Beauftragung für Sie besorgen.

                                                                                                • Angabe zum Zweck der Wertermittlung (z.B. Kauf, Verkauf, Erbauseinandersetzung, Beleihung, etc.)
                                                                                                • Möglichst aktueller und vollständiger Grundbuchauszug
                                                                                                • Bei Teilung nach § 8 WEG: Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
                                                                                                • Möglichst aktueller Auszug aus der Flurkarte
                                                                                                • Lage des Objektes mit vollständiger Postanschrift
                                                                                                • Grundstückskauf- und/oder -überlassungsverträge (falls vorhanden)

                                                                                                Weitere Unterlagen - klicken Sie hier

                                                                                                  Unterlagen

                                                                                                    Soweit die nachfolgend aufgeführten Unterlagen nicht verhanden sind, können wir diese im Rahmen der Beauftragung für Sie besorgen.

                                                                                                    • Bauantrags- und /oder Baugenehmigungsunterlagen, Bauzeichnungen/Baupläne (Grundrisse/Schnitte), Wohn/Nutzflächenberechnungen, Kubaturberechnungen, Baubeschreibung (soweit vorhanden)
                                                                                                    • Angaben zu Baujahr, Umbau-/Modernisierungsmaßnahmen und Renovierungen
                                                                                                    • Miet und/oder aktuelle Mietaufstellung (falls ganz/teilweise vermietet)
                                                                                                    • Bewilligungsurkunden eventueller Rechte und Lasten in Abteilung II des Grundbuchs (z.B. Geh- und Fahrrechte, Wohnrechte, Altenteilsrechte, etc.)
                                                                                                    • Bei Erbbaurecht: Erbbaurechtsvertrag
                                                                                                    • Bei Denkmalschutz: Auszug aus der Denkmalschutzliste und Angaben der Auflagen

                                                                                                      Impressum

                                                                                                        Dipl.-Ing. Univ. Heinrich Schug

                                                                                                        Richard-Wagner-Str. 31
                                                                                                        89155 Erbach

                                                                                                        Fon: +49 (0) 7305 - 93 42 88
                                                                                                        Fax: +49 (0) 7305 - 93 22 20
                                                                                                        Mob: +49 (0) 175 - 24 75 159

                                                                                                        eMail: mail@heinrich-schug.de

                                                                                                        Berufshaftpflichtversicherung:
                                                                                                        Versicherungskammer Bayern
                                                                                                        Geltungsbereich innerhalb der Europäischen Union


                                                                                                        Disclaimer - rechtliche Hinweise

                                                                                                          Disclaimer – rechtliche Hinweise
                                                                                                           

                                                                                                          § 1 Warnhinweis zu Inhalten
                                                                                                          Die kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte dieser Webseite wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter dieser Webseite übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen journalistischen Ratgeber und Nachrichten. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Allein durch den Aufruf der kostenlosen und frei zugänglichen Inhalte kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande, insoweit fehlt es am Rechtsbindungswillen des Anbieters.

                                                                                                          § 2 Externe Links
                                                                                                          Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle der externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht.

                                                                                                          § 3 Urheber- und Leistungsschutzrechte
                                                                                                          Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt.

                                                                                                          Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig.

                                                                                                          § 4 Besondere Nutzungsbedingungen
                                                                                                          Soweit besondere Bedingungen für einzelne Nutzungen dieser Website von den vorgenannten Paragraphen abweichen, wird an entsprechender Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen. In diesem Falle gelten im jeweiligen Einzelfall die besonderen Nutzungsbedingungen.Quelle: Impressum-Generator von Impressum-Recht.de

                                                                                                            Datenschutz

                                                                                                              Wir nehmen Datenschutz ernst

                                                                                                              Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Verarbeitung persönlicher Daten ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wenn Sie unsere Webseite besuchen, speichern unsere Webserver standardmäßig die IP Ihres Internet Service Provider, die Webseite, von der aus Sie uns besuchen, die Webseiten, die Sie bei uns besuchen sowie das Datum und die Dauer des Besuches. Diese Informationen sind für die technische Übertragung der Webseiten und den sicheren Serverbetrieb zwingend erforderlich. Eine personalisierte Auswertung dieser Daten erfolgt nicht.

                                                                                                              Sofern Sie uns persönliche Daten per eMail senden, werden diese Daten im Zuge der Datensicherung auf unseren Servern gespeichert. Ihre Daten werden von uns ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Anliegens verwendet. Ihre Daten werden streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

                                                                                                              Verantwortliche Stelle:
                                                                                                              Heinrich Schug
                                                                                                              Immobilienwertermittlung
                                                                                                              Richard-Wagner-Str. 31
                                                                                                              89155 Erbach
                                                                                                              Telefon: 07305-934288
                                                                                                              E-Mail: heinrich.schug@t-online.de
                                                                                                              http://www.heinrich-schug.de

                                                                                                              Personenbezogene Daten

                                                                                                              Personenbezogene Daten sind Daten über Ihre Person. Diese beinhalten Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Email Adresse. Sie müssen auch keine personenbezogenen Daten preisgeben um unsere Internetseite besuchen zu können. In einigen Fällen benötigen wir Ihren Namen und Adresse sowie weitere Informationen um Ihnen die gewünschte Dienstleistung anbieten zu können.

                                                                                                              Das Gleiche gilt für den Fall, dass wir Sie auf Wunsch mit Informationsmaterial beliefern bzw. wenn wir Ihre Anfragen beantworten. In diesen Fällen werden wir Sie immer darauf hinweisen. Außerdem speichern wir nur die Daten, die Sie uns automatisch oder freiwillig übermittelt haben.

                                                                                                              Wenn Sie einen unserer Services nutzen, sammeln wir in der Regel nur die Daten die notwendig sind um Ihnen unseren Service bieten zu können. Möglicherweise fragen wir Sie nach weiteren Informationen, die aber freiwilliger Natur sind. Wann immer wir personenbezogene Daten verarbeiten, tun wir dies um Ihnen unseren Service anbieten zu können oder um unsere kommerziellen Ziele zu verfolgen.

                                                                                                              Automatisch gespeicherte nicht personenbezogene Daten

                                                                                                              Wenn Sie unsere Internetseiten besuchen, speichern wir aus administrativen und technischen Gründen bestimmte Informationen. Diese sind: Typ und Version des verwendeten Browsers, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, sowie die IP Adresse.

                                                                                                              Diese Daten werden anonymisiert und lediglich für statistische Zwecke bzw. dafür verwendet, unsere Internet- und Onlinedienste zu verbessern.
                                                                                                              Diese anonymisierten Daten werden - getrennt von personenbezogenen Daten - auf sicheren Systemen gespeichert und können keinen individuellen Personen zugeordnet werden. Das bedeutet, dass Ihre personenbezogenen Daten jederzeit geschützt bleiben.

                                                                                                              Cookies

                                                                                                              Wenn Sie unsere Internetseiten besuchen speichern wir möglicherweise Informationen auf Ihrem Computer in Form von Cookies. Cookies sind kleine Dateien die von einem Internetserver an Ihren Browser übertragen und auf dessen Festplatte gespeichert werden. Lediglich die Internet Protokoll Adresse wird hierbei gespeichert – keine personenbezogenen Daten. Diese Information die in den Cookies gespeichert wird erlaubt es, Sie bei dem nächsten Besuch auf unserer Internetseite automatisch wiederzuerkennen, wodurch Ihnen die Nutzung erleichtert wird.

                                                                                                              Natürlich können Sie unsere Internetseiten auch besuchen ohne Cookies zu akzeptieren. Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Computer beim nächsten Besuch wiedererkannt wird können Sie die Verwendung von Cookies auch ablehnen indem Sie die Einstellungen in Ihrem Browser auf „Cookies ablehnen“ ändern. Die jeweilige Vorgehensweise finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihres jeweiligen Browsers. Wenn Sie die Verwendung von Cookies ablehnen, kann es jedoch zu Einschränkungen in der Nutzung mancher Bereiche unserer Internetseiten kommen.

                                                                                                              Google Doubleclick

                                                                                                              Doubleclick by Google ist eine Dienstleistung von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA ("Google"). Doubleclick by Google verwendet Cookies um Ihnen für Sie relevante Werbeanzeigen zu präsentieren. Dabei wird Ihrem Browser eine pseudonyme Identifikationsnummer (ID) zugeordnet, um zu überprüfen, welche Anzeigen in Ihrem Browser eingeblendet wurden und welche Anzeigen aufgerufen wurden. Die Cookies enthalten keine personenbezogenen Informationen. Die Verwendung der DoubleClick-Cookies ermöglicht Google und seinen Partner-Webseiten lediglich die Schaltung von Anzeigen auf Basis vorheriger Besuche auf unserer oder anderen Webseiten im Internet. Die durch die Cookies erzeugten Informationen werden von Google zur Auswertung an einen Server in den USA übertragen und dort gespeichert. Google beachtet die Datenschutzbestimmungen des "Privacy Shield"-Abkommens und ist beim "Privacy Shield"-Programm des US-Handelsministeriums registriert. Eine Übertragung der Daten durch Google an Dritte findet nur aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung statt. Keinesfalls wird Google ihre Daten mit anderen von Google erfassten Daten zusammenbringen.

                                                                                                              Durch die Nutzung unserer Webseiten erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google und der zuvor beschriebenen Art und Weise der Datenverarbeitung sowie dem benannten Zweck einverstanden. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen unserer Webseiten vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch die Cookies erzeugten und auf Ihre Nutzung der Webseiten bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link unter dem Punkt DoubleClick-Deaktivierungserweiterung verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren. Alternativ können Sie die Doubleclick-Cookies auch mit diesem Opt-Out  deaktivieren.

                                                                                                              Google Maps

                                                                                                              Diese Website benutzt Google Maps zur Darstellung von Karten und zur Erstellung von Anfahrtsplänen.
                                                                                                              Google Maps wird von Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA betrieben.
                                                                                                              Durch die Nutzung von Google maps auf dieser Website erklären Sie sich mit der Erfassung, Bearbeitung sowie der Nutzung der automatisch erhobenen sowie der von Ihnen eingegeben Daten durch Google, einer seiner Vertreter, oder Drittanbieter einverstanden.
                                                                                                              Die Nutzungsbedingungen für Google Maps finden Sie hier.
                                                                                                              Die Datenschutzerklärung von Google Maps können Sie hier einsehen.

                                                                                                              Sicherheit

                                                                                                              Wir haben technische und administrative Sicherheitsvorkehrungen getroffen um Ihre personenbezogenen Daten gegen Verlust, Zerstörung, Manipulation und unautorisierten Zugriff zu schützen. All unsere Mitarbeiter sowie für uns tätige Dienstleister sind auf die gültigen Datenschutzgesetze verpflichtet.

                                                                                                              Wann immer wir personenbezogene Daten sammeln und verarbeiten werden diese verschlüsselt bevor sie übertragen werden. Das heißt, dass Ihre Daten nicht von Dritten missbraucht werden können. Unsere Sicherheitsvorkehrungen unterliegen dabei einem ständigen Verbesserungsprozess und unsere Datenschutzerklärungen werden ständig überarbeitet. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die aktuellste Version vorliegt.

                                                                                                              Betroffenenrechte

                                                                                                              Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit, wenn Sie sich informieren möchten welche personenbezogenen Daten wir über Sie speichern bzw. wenn Sie diese berichtigen oder löschen lassen wollen. Desweiteren haben Sie das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), ein Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
                                                                                                              In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

                                                                                                              Änderungen dieser Datenschutzerklärung

                                                                                                              Wir behalten uns das Recht vor, unsere Datenschutzerklärungen zu ändern falls dies aufgrund neuer Technologien notwendig sein sollte. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihnen die aktuellste Version vorliegt. Werden an dieser Datenschutzerklärung grundlegende Änderungen vorgenommen, geben wir diese auf unserer Website bekannt.

                                                                                                              Alle Interessenten und Besucher unserer Internetseite erreichen uns in Datenschutzfragen unter:

                                                                                                              Herrn Heinrich Schug
                                                                                                              Immobilienwertermittlung
                                                                                                              Richard-Wagner-Str. 31
                                                                                                              89155 Erbach

                                                                                                              Tel.: 07305-934288
                                                                                                              Fax: 07305-932220
                                                                                                              E-Mail: heinrich.schug@t-online.de
                                                                                                              Internet: www.heinrich-schug.de

                                                                                                              Sollte unser Datenschutzbeauftragter Ihr Anliegen nicht zu Ihrer Zufriedenheit beantworten können, bleibt Ihnen in jedem Falle ihr Recht auf Beschwerde bei der für Ihr Bundesland zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde.